Früher ist man noch auf guten Rat eines Bekannten oder Freundes zum Arzt gegangen. Über das richtige Urlaubsziel und das passende Hotel wurde man in seinem Reisebüro beraten und einen guten Handwerker hat man auf Grund seines "guten" Rufes gefunden. Heute wurden die Möglichkeiten um ein vielfaches erweitert. Dank den Online-Bewertungsplattformen, ist es jedem Internetnutzer möglich schnell Einblick auf viele Bewertungen aller Art zu nehmen.
Wenn man einen guten Handwerker sucht, findet man diesen vielleicht bei
handwerkerpoint.de. Produktbewertungen aller Art sind bei
ciao.de und
dooyoo.de reichlich vorhanden. Den Arzt seines Vertrauens findet man bei
topmedic.de, oder
helpster.de. Den nächsten Traumurlaub findet man bei
holidaycheck.de. Selbst seinen Dozenten oder Lehrer kann man z.B. bei
meinprof.de oder
spickmich.de bewerten.
Es gibt aber auch Gegner solcher Plattformen, grade letzteres - spickmich.de, ist zurzeit in den Medien präsent. Eine Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers klagte zuletzt vor dem BGH vergebens gegen spickmich.de. Sie fühlt sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, denn Schüler hatten sie auf spickmich.de mit der Note 4.3 benotet. Die Klage wurde abgewiesen, Begründung: Das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation wiegt schwerer als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Lehrer, hieß es in dem in Karlsruhe verkündeten Urteil.
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Quelle: spiegel.de, blog.konsumo.de
Bild: pixelio.de